Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung

Hier finden Sie die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB sowie die Liste aller aktuellen Ausschüsse des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE und ihrer Mitglieder.

Entsprechenserklärungen zum DCGK

Hier können Sie sich für die vergangenen Jahre die Entsprechenserklärungen zum Corporate Governance Kodex herunterladen.

Entsprechenserklärungen zum DCGK

Vergütung des Vorstands

Hier finden Sie weitere Informationen zum aktuellen Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE.

Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Wirkung zum 20. März 2020 hat der Aufsichtsrat ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE beschlossen. Dieses Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 100% der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt.

Das weiterentwickelte Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 unter Tagesordnungspunkt 8 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das weiterentwickelte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 100% der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat am 20. März 2025 beschlossen, das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder erneut weiterzuentwickeln. Das weiterentwickelte Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das weiterentwickelte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 100% der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt.

Vergütung des Vorstands

Vergütung des Aufsichtsrats

Hier finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft konkret festgesetzt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 100% der gültigen abgegebenen Stimmen bestätigt.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 8 erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das abstrakte Vergütungssystem mit den nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG erforderlichen Angaben und die in § 13 der Satzung konkret festgesetzte Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 100% der gültigen abgegebenen Stimmen bestätigt.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats