Mit diesem Service können Sie sich über den Börsenkurs der Porsche SE-Aktie informieren. Die Kursdaten werden von Deutsche Börse Cash Market bereitgestellt.
Coverage & Consensus
Die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE, die Gesellschaft) wird von zahlreichen Finanzanalysten beobachtet. Als Service stellen wir Ihnen die von Vara Research eingesammelten und zusammengestellten aktuellen Konsensusschätzungen zur Verfügung. Der Konsensus kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten.
Aktionärsstruktur
Das gezeichnete Kapital der Porsche SE in Form von nennwertlosen Inhaberaktien setzt sich aus 153.125.000 Stammaktien und 153.125.000 stimmrechtslosen Vorzugsaktien zusammen, auf die rechnerisch jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals in Höhe von 1 Euro entfällt.
Wichtige Basisdaten der Porsche SE Vorzugsaktie
| ISIN | DE000PAH0038 |
| WKN | PAH003 |
| Börsenkürzel | PSHG_p.DE, PAH3:GR |
| Börsenplatz | Alle deutschen Börsen |
| Handelssegment | General Standard |
| Sektor | Automobil |
| Wichtige Indizes | MDAX, CDAX, General All Share, STOXX All Europe 800, STOXX Europe 600 Index, MSCI Euro Index, EURO STOXX Auto & Parts, Dow Jones Automobile & Parts Titans 30 Index |
| Gezeichnetes Kapital | 306.250.000 € |
| Stückelung | Je 153.125.000 Stamm- und Vorzugsaktien |
| Aktiengattung | Nennwertlose Inhaberaktien |
Kennzahlen der Porsche SE Aktie
| 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | ||
| Schlusskurs1 | € | 39,92 | 36,35 | 46,32 | 51,24 | 83,44 |
| Jahreshöchstkurs1 | € | 41,06 | 51,54 | 59,76 | 94,94 | 101,20 |
| Jahrestiefstkurs1 | € | 31,47 | 33,86 | 41,95 | 50,20 | 54,98 |
| Anzahl ausgegebene Stammaktien (31. Dezember) | Mio. | 153,125 | 153,125 | 153,125 | 153,125 | 153,125 |
| Anzahl ausgegebene Vorzugsaktien (31. Dezember) | Mio. | 153,125 | 153,125 | 153,125 | 153,125 | 153,125 |
| Marktkapitalisierung (31. Dezember) 2 | Mio. € | 12.226 | 11.132 | 14.186 | 15.692 | 25.554 |
| Handelsvolumen3 | Tsd. | 657 | 778 | 806 | 825 | 601 |
| Dividende je Stammaktie4 | € | 1,504 | 1,904 | 2,554 | 2,554 | 2,554 |
| Dividende je Vorzugsaktie4 | € | 1,510 | 1,910 | 2,560 | 2,560 | 2,560 |
| Dividendenausschüttung4 | Mio. € | 462 | 584 | 783 | 783 | 783 |
| Dividendenrendite4,5 | 3,78 % | 5,25 % | 5,53 % | 5,00 % | 3,07 % |
1 Xetra-Kurs der Vorzugsaktie, basierend auf Tageskurs
2 Stammaktien mit Marktpreis der Vorzugsaktien bewertet
3 Durchschnittliches Xetra-Handelsvolumen der Vorzugsaktien pro Tag
4 Für das Jahr 2025 Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung
5 Berechnungsbasis Vorzugsaktie Xetra-Stichtagsschlusskurs
6 Für die Jahre 2023 und 2022 angepasst
7 Berechnungsbasis angepasstes Konzernergebnis nach Steuern
8 Zur Definition siehe Glossar im Geschäftsbericht
Erste Aufforderung zur Einreichung effektiver Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung
Porsche Automobil Holding SE Stuttgart
ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003
Erste Aufforderung zur Einreichung effektiver Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung
Die Porsche Automobil Holding SE (die „Porsche SE“ oder „Gesellschaft“) ist eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, „SE“) mit Sitz in Stuttgart. Das Grundkapital der Porsche SE in Höhe von EUR 306.250.000,00 ist eingeteilt in 153.125.000 Stammaktien und 153.125.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien (die „Vorzugsaktien“).
Von den 153.125.000 Vorzugsaktien sind gegenwärtig Aktien teilweise noch in effektiven Einzel- beziehungsweise Sammelaktienurkunden verbrieft, die von den Aktionären der Porsche SE selbst oder von Dritten (in Sonderverwahrung) verwahrt werden (die „effektiven Aktienurkunden“). Die übrigen Vorzugsaktien sind globalverbrieft. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung der Porsche SE ausgeschlossen.
Die effektiven Aktienurkunden sind unrichtig im Sinne von § 73 AktG geworden.
Gemäß Art. 3 Abs. 1 der Zentralverwahrer-VO (Verordnung (EU) 909/2014 vom 23. Juli 2014), der ab dem 1. Januar 2025 für alle übertragbaren Wertpapiere gilt, ist die Porsche SE als Emittentin übertragbarer Wertpapiere verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass die von ihr ausgegebenen Wertpapiere durch Buchungen im Effektengiro erfasst werden, indem die Wertpapiere immobilisiert werden, also in die Girosammelverwahrung überführt werden.
Darüber hinaus wird bei den effektiven Aktienurkunden der letzte Gewinnanteilschein für die Auszahlung der von der ordentlichen Hauptversammlung 2026 beschlossenen Dividende verwendet. Das Aufbrauchen des letzten Gewinnanteilscheins hat zur Folge, dass die aus Mantel und Bogen bestehenden effektiven Aktienurkunden dauerhaft Unvollständigkeit sein werden. Denn die bisher von der Porsche SE für den Druck der Gewinnanteilscheine (und Erneuerungsscheine) beauftragte Druckerei hat den Druck von Wertpapieren eingestellt. Eine andere Druckerei, die Gewinnanteilscheine nach Maßgabe der sogenannten Gemeinsamen Grundsätzen der deutschen Wertpapierbörsen drucken könnte, steht nicht zur Verfügung.
Wir fordern aus diesen Gründen die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, in der Zeit
vom 30. Juni 2026 bis zum 30. September 2026 (einschließlich)
ihre effektiven Aktienurkunden unserer Gesellschaft einschließlich noch nicht vorgelegter Gewinnanteilscheine sowie Erneuerungsscheine über ihre depotführende Bank beziehungsweise bei einer Depotbank ihrer Wahl, die diesen Service anbietet, zur Weiterleitung an die
Deutsche Bank AG
als Zentralabwicklungsstelle einzureichen. Eine Einreichung der effektiven Aktienurkunden direkt bei der Zentralabwicklungsstelle ist nicht möglich.
Aktionäre, die ihre effektiven Aktienurkunden in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden aufgefordert, diese innerhalb der oben genannten Frist durch ihre Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen.
Bei den von dieser Umtauschaufforderung betroffenen effektiven Aktienurkunden handelt es sich insbesondere um die Urkunden, auf denen die nachstehend dargelegten Nummern abgedruckt sind:
Nummern der effektiven Aktienurkunden über jeweils ein Stück:
1–97; 99–110; 121–236; 239–500; 1001–1226; 1229–1232; 1234–1260; 1281–1757; 1769–1869; 1875–1886; 1892–1893; 1897–2095; 2097–2098; 2100–2102; 2104–2150; 2192–2193; 2195–2200; 2205–2260; 2269–2429; 2433–2486; 2488–2492; 2494–2570; 2671–2711; 2716–2730; 2736–2787; 2789–2865; 2966; 2971–2982; 2984–2995; 3000–3071; 3075; 3149–3153; 3161–3196; 3207–3208; 3220–3244; 3261–3272; 3276–3286; 3289–3310; 3321–3324; 3326–3358; 3371–3426; 3432–3433; 3441–3453; 3457–3464; 3471–3550; 3556–4000.
Nummern der effektiven Aktienurkunden über jeweils zehn Stück:
700026–700037; 700041; 700043–700044; 700056; 700058–700059; 700071–700084; 700092–700097; 700104–700113; 700115–700116; 700119–700121; 700129; 700135–700148; 700162–700163; 700173–700189; 700705–700706; 700708–700710; 700729; 700743–700746; 700753–700755; 700757–700767; 700770–700771; 700775–700777; 700790; 700795–700796; 700806–700824.
Nummern der effektiven Aktienurkunden über jeweils hundert Stück:
900001–900008; 900010–900011; 900013; 900070–900073; 900145–900148; 900153–900155; 900160; 900164.
Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten effektiven Aktienurkunden erhalten die berechtigten Aktionäre einen ihrem bisherigen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft entsprechenden Miteigentumsanteil an dem bei der Clearstream Europe AG („Clearstream“), Frankfurt am Main, verwahrten, globalverbrieften Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft. Hierüber erhalten sie eine Depotgutschrift.
Für die Umstellung der effektiven Aktienurkunden auf eine Depotgutschrift über die entsprechende Zahl an Aktien ist ein Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut notwendig. Für die Einreichung der effektiven Aktienurkunden und die Erteilung der Depotgutschrift entstehen den Aktionären keine Kosten. Kosten, die gegebenenfalls im Rahmen der Eröffnung und Einrichtung des zwingend notwendigen Wertpapierdepots anfallen, sind von den Aktionären selbst zu tragen.
Die effektiven Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum Ablauf des 30. September 2026 eingereicht worden sind, werden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt werden. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart – Registergericht – (HRB 724512) vom 19. Februar 2026 erteilt worden.
Anstelle der für kraftlos erklärten effektiven Aktienurkunden werden den berechtigten Aktionären jeweils entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft Miteigentumsanteile an den bei Clearstream hinterlegten Globalurkunden und dem entsprechenden Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Die entsprechenden Anteile werden in einem Treuhanddepot der Gesellschaft verbucht und für die berechtigten Aktionäre verfügbar sein. Die Gesellschaft beabsichtigt, beim zuständigen Amtsgericht (Hinterlegungsstelle) zu beantragen, dass die Anteile mit schuldbefreiender Wirkung für Rechnung der berechtigten Aktionäre hinterlegt werden.
Nach Kraftloserklärung werden keine entwerteten effektiven Aktienurkunden als Sammlerstücke zurückgegeben.
Stuttgart, im Juni 2026
Porsche Automobil Holding SE
Der Vorstand
Kraftloserklärung
Stammaktien: ISIN DE0006937709 (seit 1. September 2008: DE000PAH0004)
Vorzugsaktien: ISIN DE0006937733 (seit 1. September 2008: DE000PAH0038)
Durch den im Jahr 2007 durchgeführten Formwechsel der „Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft“ in eine Europäische Gesellschaft mit der Firma „Porsche Automobil Holding SE“ (im Folgenden auch „Porsche SE“) sowie den im Jahr 2008 durchgeführten Aktiensplit ist der Inhalt der ausgegebenen Aktienurkunden unserer Gesellschaft unrichtig geworden. Dies wird nunmehr zum Anlass genommen, die alten Aktienurkunden unserer Gesellschaft für kraftlos zu erklären.
Durch dreimalige Veröffentlichung jeweils in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, der Börsen-Zeitung, der Stuttgarter Zeitung, den Stuttgarter Nachrichten sowie im elektronischen Bundesanzeiger (27. August 2008, 2. Oktober 2008 und 4. November 2008) hatten wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre alten auf „Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft“ lautenden effektiven Aktienurkunden (mit Gewinnanteilscheinen Nr. 8 bis 20 sowie Erneuerungsschein) in der Zeit vom 1. September 2008 bis 5. Dezember 2008 einschließlich bei der Porsche SE (für die Stammaktionäre) bzw. bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, (für die Vorzugsaktionäre) zum Umtausch in auf „Porsche Automobil Holding SE“ lautende Aktienurkunden einzureichen.
Sämtliche noch im Umlauf befindlichen, auf die Firma „Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft“ lautenden Aktienurkunden unserer Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung bis heute nicht zum Umtausch eingereicht wurden, werden hiermit jeweils einschließlich der Gewinnanteilscheine Nr. 8 bis 20 und des Erneuerungsscheins gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt.
Die hierzu erforderliche Genehmigung wurde vom zuständigen Amtsgericht Stuttgart am 10. Juli 2008 erteilt.
Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden auf die neue Firma lautende effektive Aktienurkunden zu Gunsten der berechtigten Aktionäre bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, bereitgehalten.
Stuttgart, im Dezember 2008
Porsche Automobil Holding SE
Der Vorstand