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Porsche SE Aktie

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Aktionärsstruktur

Das gezeichnete Kapital der Porsche SE in Form von nennwertlosen Inhaberaktien setzt sich aus 153.125.000 Stammaktien und 153.125.000 stimmrechtslosen Vorzugsaktien zusammen, auf die rechnerisch jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals in Höhe von 1 Euro entfällt.

Die Stammaktien werden, soweit dies der Porsche SE bekannt ist, mittelbar ausschließlich von Mitgliedern der Familien Porsche und Piëch gehalten. Mehr als die Hälfte der Vorzugsaktien werden von institutionellen Investoren gehalten, die zu einem erheblichen Teil ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben. Die weiteren im Streubesitz befindlichen Vorzugsaktien verteilen sich auf private Anleger - mehrheitlich mit Sitz in Deutschland. 

Wichtige Basisdaten der Porsche SE Vorzugsaktie

ISINDE000PAH0038
WKNPAH003
BörsenkürzelPSHG_p.DE, PAH3:GR
BörsenplatzAlle deutschen Börsen
HandelssegmentGeneral Standard
SektorAutomobil
Wichtige IndizesDAX, CDAX, General All Share, STOXX All Europe 800,
STOXX Europe 600 Index,
MSCI Euro Index, EURO STOXX Auto & Parts,
Dow Jones Automobile & Parts Titans 30 Index
Gezeichnetes Kapital306.250.000 €
StückelungJe 153.125.000 Stamm- und Vorzugsaktien
AktiengattungNennwertlose Inhaberaktien

 

Kraftloserklärung

Stammaktien: ISIN DE0006937709 (seit 1. September 2008: DE000PAH0004)
Vorzugsaktien: ISIN DE0006937733 (seit 1. September 2008: DE000PAH0038)

Durch den im Jahr 2007 durchgeführten Formwechsel der „Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft“ in eine Europäische Gesellschaft mit der Firma „Porsche Automobil Holding SE“ (im Folgenden auch
 „Porsche SE“) sowie den im Jahr 2008 durchgeführten Aktiensplit ist der Inhalt der ausgegebenen Aktienurkunden unserer Gesellschaft unrichtig geworden. Dies wird nunmehr zum Anlass genommen, die alten Aktienurkunden unserer Gesellschaft für kraftlos zu erklären.

Durch dreimalige Veröffentlichung jeweils in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, der Börsen-Zeitung, der Stuttgarter Zeitung, den Stuttgarter Nachrichten sowie im elektronischen Bundesanzeiger (27. August 2008, 2. Oktober 2008 und 4. November 2008) hatten wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre alten auf „Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft“ lautenden effektiven Aktienurkunden (mit Gewinnanteilscheinen Nr. 8 bis 20 sowie Erneuerungsschein) in der Zeit vom 1. September 2008 bis 5. Dezember 2008 einschließlich bei der Porsche SE (für die Stammaktionäre) bzw. bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, (für die Vorzugsaktionäre) zum Umtausch in auf „Porsche Automobil Holding SE“ lautende Aktienurkunden einzureichen.

Sämtliche noch im Umlauf befindlichen, auf die Firma „Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft“ lautenden Aktienurkunden unserer Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung bis heute nicht zum Umtausch eingereicht wurden, werden hiermit jeweils einschließlich der Gewinnanteilscheine Nr. 8 bis 20 und des Erneuerungsscheins gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt.

Die hierzu erforderliche Genehmigung wurde vom zuständigen Amtsgericht Stuttgart am 10. Juli 2008 erteilt.

Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden auf die neue Firma lautende effektive Aktienurkunden zu Gunsten der berechtigten Aktionäre bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, bereitgehalten.

 

Stuttgart, im Dezember 2008
Porsche Automobil Holding SE
Der Vorstand