Porsche Automobil Holding SE: Mehrere Hedgefonds ziehen Berufung im Verfahren vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit zurück


Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache

06.03.2013 20:49

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Im Berufungsverfahren vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit
gegen die Porsche Automobil Holding SE ('Porsche SE') und vormalige
Vorstandsmitglieder der Porsche SE haben 12 Kläger der insgesamt zuletzt 32
Kläger ihre Berufung gegen die Abweisung ihrer Klagen durch den U.S.
District Court for the Southern District of New York mit Zustimmung der
Porsche SE zurückgenommen. Die Berufungsrücknahme bedarf zu ihrer
Wirksamkeit noch der Annahme durch das Gericht. Das Berufungsverfahren in
Bezug auf die verbleibenden 20 Kläger bleibt von der Berufungsrücknahme
unberührt. Die Porsche SE hält die Klagen weiterhin für unzulässig und
unbegründet.

Vor dem U.S. District Court for the Southern District of New York hatten
ursprünglich insgesamt 46 Hedgefonds Schadensersatzklagen gegen die Porsche
SE und zum Teil auch gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Porsche SE
erhoben und einen Schaden von insgesamt mehr als 2,5 Mrd. US-Dollar geltend
gemacht. Die Kläger hatten Ansprüche auf der Grundlage der
US-Wertpapiergesetze und des so genannten Common Law im Zusammenhang mit
dem Erwerb von VW-Stammaktien durch die Porsche SE und den diesbezüglichen
Veröffentlichungen im Jahr 2008 behauptet. Der U.S. District Court for the
Southern District of New York hatte die Klagen im Dezember 2010 in erster
Instanz abgewiesen. Hiergegen hatten 32 Kläger Berufung eingelegt.

Für die 12 Kläger, darunter unter anderem Hedgefonds der Elliott-Gruppe,
die ihre Berufung vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit
zurückgenommen haben ist bei dem Landgericht Braunschweig seit Ende 2011
eine Schadensersatzklage gegen die Porsche SE anhängig, die von der
Berufungsrücknahme unberührt bleibt. Mit dieser Klage wurde zuletzt ein
Gesamtschaden von ca. 1,8 Mrd. Euro geltend gemacht, wobei offen geblieben
ist, in welchem Umfang damit auch ein Schaden geltend gemacht wird, der
bereits vor dem U.S. Court verfolgt wurde. Die Porsche SE hält die Klage
für unbegründet.


06.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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