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Kapitalanleger-Musterverfahren

Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zugunsten der Porsche SE

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  • Kein Anspruch der Kläger auf Schadensersatz in Höhe von 5,4 Milliarden Euro
  • Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Ausgangsverfahren bindend  

 

Stuttgart, 30. September 2026. Der Bundesgerichtshof hat im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE) die Rechtsbeschwerden der Klägerseite gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle zurückgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Beteiligung an der Volkswagen AG durch Porsche seit 2005 hatten 40 Kläger, zumeist US-amerikanische Hedgefonds, Schadensersatzansprüche in Höhe von 5,4 Milliarden Euro geltend gemacht.

Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs steht nun fest, dass die von den Klägern begehrten Feststellungen nicht zu treffen sind und die Kläger der Ausgangsverfahren keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Porsche SE haben. Die Entscheidung ist rechtskräftig und bindet die Prozessgerichte in den sechs auf das Musterverfahren ausgesetzten Ausgangsverfahren. Das Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle ist beendet. Auf Basis des aktuellen Sachstandes und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind die Klagen in den ausgesetzten Ausgangsverfahren abzuweisen. 

Die Porsche SE begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, wonach die Klagen in den ausgesetzten Ausgangsverfahren unbegründet sind.