Porsche sieht keinen Grund für Prozessverschiebung

Taktisches Vorgehen der Anwälte des VW-Konzernbetriebsrates

Stuttgart, 6. Februar 2008. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, sieht keinen Grund für die Verschiebung des Verfahrens um die Mitbestimmung im Porsche-Konzern, das am 13. Februar 2008 vor dem Arbeitsgericht Stuttgart verhandelt werden sollte.

Das Unternehmen sieht darin vielmehr ein taktisches Vorgehen der Anwälte des Konzernbetriebsrates der Volkswagen AG. Porsche bedauert die Terminverlegung, da das Stuttgarter Unternehmen an einer zügigen Beendigung des Rechtsstreites interessiert ist. Es sei auch den Arbeitnehmern von Porsche nicht zuzumuten, unnötig lange mit der öffentlichen Behauptung zu leben, die mitbestimmungsrechtlichen Regelungen der Porsche Automobil Holding SE führten zu Benachteiligungen der Belegschaft des VW-Konzerns.

Eine Veränderung der verabschiedeten Mitbestimmungsvereinbarung steht nicht zur Disposition.

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