Stuttgart, 29. Februar 2012. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, nimmt zum heutigen Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart wie folgt Stellung: Nachdem die Porsche SE in erster Instanz vor dem Landgericht Stuttgart gewonnen hat, hat das Unternehmen die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart nicht erwartet. Auf Basis des erstinstanzlichen Urteils hat die Porsche SE ihren Rechtsstandpunkt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit überzeugenden Gründen deutlich gemacht und teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts nicht. Eine Pflichtverletzung von Prof. Piëch sieht die Porsche SE nicht. Die Porsche SE wird Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH einlegen.