Porsche SE schließt Vereinbarung über den Erwerb von 25 Prozent zuzüglich einer Aktie der Stammaktien an der Porsche AG

Stuttgart, 18. September 2022. Die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE), Stuttgart, hat heute mit der Volkswagen Aktiengesellschaft (VW AG), Wolfsburg, einen Aktienkaufvertrag über 25 Prozent zuzüglich einer Aktie der Stammaktien an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Porsche AG), Stuttgart, im Zusammenhang mit dem Börsengang der Porsche AG abgeschlossen. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht dem Platzierungspreis der Vorzugsaktien der Porsche AG im Rahmen des Börsengangs zzgl. einer Prämie in Höhe von 7,5 Prozent. Der Platzierungspreis der Vorzugsaktien der Porsche AG wird nach der heute durch die VW AG im Rahmen des Börsengangs festgesetzten Preisspanne 76,50 Euro bis 82,50 Euro betragen. Die abschließende Preisfestsetzung der Platzierungsaktien wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens durch die VW AG erfolgen. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags und die Übertragung der Stammaktien stehen noch unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen.

Der Aufsichtsrat der Porsche SE hat dem Abschluss des Aktienkaufvertrags heute zugestimmt.

Die Porsche SE wird den zukünftig an der Porsche AG gehaltenen Anteil von 25 Prozent zzgl. einer Aktie der Stammaktien an der Porsche AG (rund 12,5 Prozent des Grundkapitals) in ihren zukünftigen IFRS-Konzern(zwischen)abschlüssen nach der At-Equity-Methode bewerten. Die Porsche SE wird den Erwerb der Stammaktien an der Porsche AG mit Fremdkapital im Umfang von bis zu 7,9 Milliarden Euro finanzieren. Der Maximalbetrag von 7,9 Milliarden Euro reduziert sich entsprechend, wenn der endgültige Platzierungspreis der Vorzugsaktien im Rahmen des Börsengangs der Porsche AG unter dem oberen Ende der Preisspanne liegen sollte. Der Umfang des erforderlichen Fremdkapitals wird sich entsprechend auf die Nettoliquidität des Porsche SE-Konzerns auswirken. Im Übrigen wird der Erwerb auch aus der von der VW AG an alle ihre Aktionäre auszuschüttenden Sonderdividende finanziert. Diese Sonderdividende soll 49 Prozent des Bruttogesamterlöses aus der Platzierung der Vorzugsaktien (einschließlich Mehrzuteilungen) und dem Verkauf der Stammaktien entsprechen.