Porsche SE im ersten Quartal 2012 mit deutlichem Gewinn

Gute Entwicklung der Beteiligungen Porsche und Volkswagen

Stuttgart, 7. Mai 2012. Die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE), Stuttgart, hat im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2012 ein Ergebnis nach Steuern von 327 Millionen Euro erzielt. Verantwortlich für den Gewinn war vor allem die gute Entwicklung der beiden Beteiligungen der Porsche SE am Volkswagen Konzern und am Porsche Zwischenholding GmbH Konzern. So belief sich das Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2012 auf 1,169 Milliarden Euro. Dem entgegen wirkte insbesondere ein Sondereffekt in Höhe von minus 810 Millionen Euro aus der aufwands- aber nicht liquiditätswirksamen Anpassung der Bewer-tung der Put- und Call-Optionen auf die bei der Porsche SE verbliebenen Anteile an der Porsche Zwi-schenholding GmbH.

Die Nettoliquidität der Porsche SE, also die flüssigen Mittel und Termingeldanlagen vermindert um die Verbindlichkeiten gegenüber Kredit¬instituten, hat sich seit dem Jahresende 2011 um 14 Millionen Euro auf minus 1,508 Milliarden Euro verbessert. Nach dem Quartalsende erhielt die Porsche SE von der Volkswagen AG eine Nettodividende für das Geschäftsjahr 2011 von 331 Millionen Euro, die sich weiter positiv auf die Liquidität der Porsche SE ausgewirkt hat.

In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2012 steigerte der Porsche Zwischenholding GmbH Konzern seinen Absatz um 29,0 Prozent auf 30.231 Fahrzeuge und den Umsatz um 32,4 Prozent auf 3,025 Milliarden Euro. Das operative Ergebnis wuchs um 18,4 Prozent auf 528 Millionen Euro. Der Volkswagen Konzern steigerte im ersten Quartal 2012 seinen Absatz um 11,3 Prozent auf 2.259.542 Fahrzeuge. Bei Umsatzerlösen in Höhe von 47,326 Milliarden Euro (plus 26,3 Prozent) stieg das ope-rative Ergebnis um 10,2 Prozent auf 3,209 Milliarden Euro.

Die Porsche SE und die Volkswagen AG halten unverändert an ihrem Ziel fest, den integrierten Auto-mobilkonzern zu verwirklichen. Beide Unternehmen prüfen weiterhin, ob hierfür Alternativen zu den in der Grundlagenvereinbarung vorgesehenen Maßnahmen zur Verfügung stehen.