Porsche SE beabsichtigt, Rechtsmittel gegen Urteil zu Beschlüssen der Hauptversammlung 2016 einzulegen

Landgericht Stuttgart: Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat nichtig

Stuttgart, 20. Dezember 2017. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 der Anfechtungsklage der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V., Berlin, stattgegeben und die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2016 der Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE), Stuttgart, zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 für nichtig erklärt.  

Die Porsche SE teilt die Auffassung des Landgerichts Stuttgart nicht.  

Die Porsche SE beabsichtigt, gegen das Urteil Rechtsmittel zum Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen.