Stuttgart, 26. März 2015. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute eine Schadensersatzklage gegen die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Porsche SE), abgewiesen. Die amerikanischen Kläger hatten Schadensersatzansprüche von rund 1,2 Milliarden Euro aus angeblichen Leerverkäufen sowie Swap- und Optionsgeschäften in Stammaktien der Volkswagen AG im Jahr 2008 geltend gemacht (Aktenzeichen 28 O 183/13). Die Porsche SE sieht sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Für die Porsche SE bedeutet dieses erste Urteil einer Berufungsinstanz einen weiteren wichtigen Sieg: Nach der Abweisung von Klagen durch die Landgerichte Stuttgart und Braunschweig ist dies bereits das fünfte Mal in Folge, dass Kläger mit ihren Vorwürfen gegen die Porsche SE gescheitert sind. Bisher hat keines der angerufenen Gerichte die Rechtsauffassung der Kläger geteilt.
So hatte bereits das Landgericht Stuttgart diese Klage im März 2014 erstinstanzlich abgewiesen. Zudem hat das Landgericht Braunschweig in den Jahren 2012 und 2014 insgesamt drei weitere Schadensersatzklagen gegen die Porsche SE abgewiesen. Zwei dieser Urteile sind bereits rechtskräftig.
Bei einem Teil der Kläger handelt es sich um amerikanische Hedgefonds, die zunächst versucht hatten, ihre Ansprüche in den USA geltend zu machen. Die dort angerufenen Gerichte haben eine Zuständigkeit für die Klagen allerdings abgelehnt. In den USA sind damit alle Rechtsstreitigkeiten beendet.