Berufungskammer des New York State Supreme Court hebt die Zurückweisung des Klageabweisungsantrags der Porsche SE hinsichtlich US-Klagen von Hedgefonds durch den New York State Supreme Court auf

Stuttgart, 27. Dezember 2012. Die Appellate Division des New York State Supreme Court (Berufungskammer) hat die Zurückweisung des Klageabweisungsantrags der Porsche SE durch den New York State Supreme Court (Eingangsgericht) aufgehoben. 26 Hedgefonds werfen der Porsche SE Betrug und ungerechtfertigte Bereicherung (fraud and unjust enrichment) im Zusammenhang mit den Transaktionen der Porsche SE im Hinblick auf die Volkswagen-Aktien in 2008 vor. Die Hedgefonds machen insgesamt einen Schaden in Höhe von mehr als 1,4 Mrd. US-Dollar geltend.

Das Berufungsgericht hat entschieden, dass New York nicht der richtige Gerichtsstand für die Beurteilung der Ansprüche der Hedgefonds ist.

Die Kläger können innerhalb von 30 Tagen Rechtsmittel vor dem höchsten Gericht des Bundesstaates New York, dem New York State Court of Appeals, einlegen.