Porsche Automobil Holding SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


Porsche Automobil Holding SE

22.07.2015 16:47

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Bezug nehmend auf die Stimmrechtsmitteilung von Frau Dipl.-Design.
Stephanie Porsche-Schröder, Österreich (die Mitteilende) vom 15. Juli 2015,
deren Stimmrechtsanteil an der Porsche Automobil Holding SE (die
Emittentin) am 14. Juli 2015 die Stimmrechtsschwellen von 3%, 5%, 10%, 15%,
20%, 25%, 30%, 50% sowie 75% überschritten hat, wurde der Porsche Automobil
Holding SE, Stuttgart, Deutschland, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 21. Juli
2015 Folgendes mitgeteilt:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens der
Mitteilenden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG) sowie aus Aktien Dritter, mit
denen dieses Tochterunternehmen der Mitteilenden sein Verhalten in Bezug
auf die Emittentin abstimmt (§ 22 Abs. 2 WpHG).

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die Mitteilende strebt derzeit einzeln keine Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin
an, wird aber an etwaigen Abstimmungen innerhalb des Kreises der Familien
Porsche und Kiesling teilnehmen und sich gegebenenfalls auch über die
Besetzung insbesondere des Aufsichtsrats abstimmen.
d) Die Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 22 Abs. 2 WpHG. Eigen- oder
Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht
aufgewendet.



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Deutschland
Internet: www.porsche-se.com

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