Porsche SE bekräftigt Absicht zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart

Stuttgart, 4. März 2012. Nach Auswertung des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29. Februar 2012 bekräftigt die Porsche SE ihre Absicht, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

In diesem Zusammenhang erklärt Prof. Ferdinand K. Piëch:

„Eine Pflichtverletzung meinerseits kann ich - auch nach Durchsicht des Urteils des OLG Stuttgart - nicht sehen. Das OLG schätzt die Situation meines Erachtens nicht zutreffend ein.

Meine Kernposition, die ich zum Ausdruck bringen wollte, war, dass ich das vom damaligen Vorstand verfolgte Konzept nicht mehr als den richtigen Weg für die Zukunft angesehen habe. Deshalb war ich auch der Auffassung, dass die Optionen - und die damit naturgemäß verbundenen Risiken - nicht länger aufrecht erhalten werden sollten.

Ich habe mich im Mai 2009 hingegen ausgesprochen für die Schaffung des integrierten Automobilkonzerns mit Volkswagen durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. Wer Porsche und Volkswagen heute sieht, weiß, dass dies richtig war.“