Porsche SE

Porsche SE

Porsche Automobil Holding SE

Die außerordentliche Hauptversammlung am 26. Juni 2007 in Stuttgart kann als Startschuss für die Porsche Automobil Holding SE gelten. Die Aktionäre der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG votierten einstimmig, das operative Geschäft des Unternehmens in eine hundertprozentige Tochtergesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auszugliedern, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Holding und der operativ tätigen Tochtergesellschaft zu schließen sowie die Holding in eine Europäische Aktiengesellschaft, eine sogenannte Societas Europaea (SE), umzuwandeln. Auch der Name „Porsche Automobil Holding“ wurde einstimmig beschlossen. Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart.

Die Entscheidung für die Umwandlung in eine SE fiel vor dem Hintergrund, dass es sich dabei um eine moderne und international ausgerichtete Unternehmensform handelt, die die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Porsche Konzerns schafft. Die supranationale Rechtsform der SE fördert nicht nur die Bildung einer offenen und internationalen Unternehmenskultur, sondern sie bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die bisher bewährte Größe des Aufsichtsrats von zwölf Mitgliedern weiter beizubehalten.

Die Eintragung der SE in das Handelsregister erfolgte am 13. November 2007. Voraussetzung hierfür war die Vorlage der Schlussbilanz der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zum 31. Juli 2007, die am Vortag der Eintragung vom Aufsichtsrat festgestellt wurde. Juristisch betrachtet sind die Porsche Automobil Holding SE und die frühere Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ein und derselbe Rechtsträger. Das bedeutet, dass es durch den Formwechsel in eine Europäische Aktiengesellschaft zu keiner Übertragung von Aktiva und Passiva kam. Dennoch erhielt die Gesellschaft eine neue Registernummer beim Amtsgericht Stuttgart. Alle Aktionäre der früheren Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wurden durch den Formwechsel zu Anteilseignern der Porsche Automobil Holding SE.

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