Porsche Automobil Holding SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


Porsche Automobil Holding SE

09.12.2011 14:19

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Am 7. Dezember 2011 wurde der Porsche Automobil Holding SE, Porscheplatz 1,
70435 Stuttgart, Deutschland, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom
7. Dezember 2011 der im Folgenden aufgeführten natürlichen und juristischen
Personen (die 'Mitteilenden')
* Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch, Salzburg, Österreich,
* Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien, Österreich,
* Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piech GmbH, Salzburg, Österreich,
* Dr. Hans Michel Piëch, Wien, Österreich,
* Dr. Hans Michel Piech GmbH, Salzburg, Österreich,
* Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald, Deutschland,
* Hans-Michel Piëch GmbH, Grünwald, Deutschland,
betreffend das Überschreiten der Schwelle von 75% der Stimmrechte an der
Porsche Automobil Holding SE am 5. Dezember 2011 mitgeteilt, dass das
Überschreiten der Stimmrechtsschwelle nicht auf einen Erwerb von Aktien an
der Porsche Automobil Holding SE durch die Mitteilenden zurückzuführen ist,
sondern auf eine Zurechnung weiterer Stimmrechte aus Aktien der Porsche
Automobil Holding SE aufgrund eines Konsortialvertrages gemäß § 22 Abs. 2
WpHG.

Des Weiteren wurde der Porsche SE Folgendes mitgeteilt::
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erlangung von
Handelsgewinnen der Mitteilenden.
2. Die Mitteilenden beabsichtigen, im Rahmen einer familieninternen
Umstrukturierung innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte im
Wege der Zurechnung zu erlangen.
3. Die Mitteilenden streben, abgesehen von der Wahrnehmung von Stimmrechten
in der Hauptversammlung der Porsche Automobil Holding SE bei jeweils
anstehenden Aufsichtsratswahlen, keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Porsche Automobil Holding
SE an.
4. Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Porsche Automobil Holding SE, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
5. Der Erwerb von Stimmrechten an der Porsche Automobil Holding SE durch
die Mitteilenden erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung weiterer
Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der
Mitteilenden wurden zur Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten an der
Porsche Automobil Holding SE nicht aufgewendet.



09.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Deutschland
Internet: www.porsche-se.com

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