Europäisches Gerichtsurteil muss sich in der VW-Satzung wiederfinden

Porsche SE stellt Ergänzungsantrag zur VW-Hauptversammlung

Stuttgart, 14. März 2008. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, hat heute dem Vorstand der Volkswagen AG, Wolfsburg, einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der für den 24. April 2008 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung übergeben. Ziel dieses Beschlussantrages ist eine Satzungsänderung auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 23. Oktober 2007. Im einzelnen sieht der zu ergänzende Tagesordnungspunkt vor, das Entsendungsrecht des Bundes und des Landes Niedersachsen zu streichen, die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent aufzuheben sowie das auf 80 Prozent erhöhte qualifizierte Mehrheitserfordernis an das allgemeine Aktienrecht (75 Prozent) anzupassen.

Hintergrund für den Antrag ist die nach wie vor nicht erfolgte Umsetzung des EuGH-Urteils im nationalen Recht und der Satzung der Volkswagen AG. Der Antrag beschränkt sich auf die Aufhebung jener Satzungsregelungen, die im Urteil vom 23. Oktober 2007 als europarechtswidrig beanstandet wurden. Die Porsche SE als größter Einzelaktionär der Volkswagen AG (30,6 Prozent der Stimmrechte) stellt diesen Antrag, um der EuGH-Position zügig und vollständig gerecht zu werden.

Der Vorstand der Porsche SE geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass das Land Niedersachsen an seine gesetzliche Umsetzungspflicht aus dem EG-Vertrag gebunden ist und dem Antrag deshalb zustimmen müsste. Gleichzeitig würde es der Porsche-Vorstand begrüßen, wenn sich auch die Verwaltung der Volkswagen AG für diesen Antrag zur Anpassung der Satzung einsetzt.

Ungeachtet der vorgesehenen Satzungsänderung bekräftigt die Porsche SE ihre Auffassung, dass das VW-Gesetz in allen materiellen Vorschriften europarechtswidrig ist. Die Porsche SE ersucht deshalb erneut die Bundesregierung, das Gesetz vollständig zu streichen, zumal die rechtlichen Bedenken in jüngsten Äußerungen führender Juristen geteilt werden.

GO