Erste Milliardenklage von US-Hedgefonds rechtskräftig abgewiesen

Bundesgerichtshof bestätigt Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Stuttgart

Stuttgart, 23. Dezember 2016. Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde von 19 Klägern gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. März 2015 zurückgewiesen. Die US-Hedgefonds hatten Ersatzansprüche gegen die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ("Porsche SE"), von zuletzt rund 1,2 Milliarden Euro wegen angeblicher Schäden aus angeblichen Leerverkäufen sowie Swap- und Optionsgeschäften in Stammaktien der Volkswagen AG im Jahr 2008 geltend gemacht (Aktenzeichen KZR 73/15). Im März 2014 hatte das Landgericht Stuttgart die Klage erstinstanzlich abgewiesen. Daraufhin legten die Kläger Berufung ein, welche das Oberlandesgericht Stuttgart im März 2015 zurückwies. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Klage nun rechtskräftig abgewiesen.

Dr. Manfred Döss, Vorstand Recht und Compliance der Porsche SE: "Jetzt wurde erstmals eine Milliardenklage gegen die Porsche SE rechtskräftig und höchstrichterlich abgewiesen. Nach der Rechtskraft der Freisprüche im Strafverfahren im Juli 2016 ist dies der nächste wichtige Etappensieg für unser Unternehmen." Döss weiter: "Die Porsche SE hat im Zuge ihres Beteiligungsaufbaus an der Volkswagen AG in den Jahren 2005 bis 2009 immer zutreffend informiert. Die noch ausstehenden Gerichtsverfahren werden unsere Rechtsauffassung bestätigen."

Nach der Abweisung von Schadensersatzklagen durch Gerichte in Stuttgart und Braunschweig ist dies bereits das siebte Mal in Folge, dass ein Zivilgericht der Porsche SE Recht gegeben hat.