Porsche Automobil Holding SE: Beendigung der Verfahren vor dem New York State Supreme Court und Verzicht auf Verjährungseinrede in Deutschland


Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache

31.01.2013 18:15

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Die Porsche Automobil Holding SE ('Porsche SE') und die Kläger im Verfahren
gegen die Porsche SE vor dem New York State Supreme Court ('Kläger') haben
einen Vertrag zur Beendigung aller Verfahren vor diesem Gericht
geschlossen. Die Kläger haben sich bereit erklärt, auf die Einlegung von
Rechtsmitteln gegen die Abweisung ihrer Klagen durch die Appellate Division
des New York State Supreme Court (Berufungskammer) zu verzichten, und die
Porsche SE hat sich bereit erklärt, gegenüber Ansprüchen der Kläger, die in
Deutschland innerhalb von 90 Tagen klageweise gerichtlich geltend gemacht
werden, nicht die Einrede der Verjährung zu erheben. Unabhängig davon hält
die Porsche SE die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet.

Im Februar und März 2011 hatten 26 globale Hedgefonds gegen die Porsche SE
vor dem New York State Supreme Court Ansprüche wegen Betrugs und
ungerechtfertigter Bereicherung (fraud and unjust enrichment) im
Zusammenhang mit Transaktionen der Porsche SE im Hinblick auf
Volkswagen-Aktien in 2008 geltend gemacht. Die Hedgefonds hatten einen
Schaden in Höhe von mehr als 1,4 Mrd. US-Dollar geltend gemacht. Am 27.
Dezember 2012 hatte die Berufungskammer des New York State Supreme Court
entschieden, dass New York nicht der richtige Gerichtsstand für die
Beurteilung der Ansprüche der Kläger ist, und ihre Klagen abgewiesen.


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