Porsche Automobil Holding SE: US-Gericht weist Schadensersatzklagen von Elliott Associates und Black Diamond Hedge-Fonds ab


Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Sonstiges

30.12.2010 22:02

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Der U.S. District Court for the Southern District of New York hat heute in
den Verfahren Elliott Associates und Black Diamond der so genannten motion
to dismiss der Porsche SE, die einem Klageabweisungsantrag wegen
Unzulässigkeit entspricht, vollumfänglich stattgegeben. In diesen Verfahren
haben insgesamt 39 Kläger vor einem Bundesgericht in New York geklagt und
Ansprüche gegen die Porsche SE auf Grundlage der US-Wertpapiergesetze und
des so genannten common law im Zusammenhang mit dem Erwerb von
VW-Stammaktien durch die Porsche SE und den diesbezüglichen
Veröffentlichungen im Jahr 2008 geltend gemacht. Die Kläger behaupteten
einen Gesamtschaden von mehr als zwei Milliarden US-Dollar.

Das US-Gericht entschied, dass die bundesstaatlichen US-Wertpapiergesetze
auf die Ansprüche der Kläger auf Basis ihrer behaupteten auf VW-Stammaktien
bezogenen swap-Vereinbarungen keine Anwendung finden.

Das US-Gericht hat auch die Klagen gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden
der Porsche SE, Herrn Dr. Wendelin Wiedeking, und den früheren
Finanzvorstand, Herrn Holger Härter, abgewiesen.

Die Kläger können innerhalb von 30 Tagen beim U.S. Court of Appeals for the
Second Circuit Berufung einlegen.


30.12.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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